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Ablauf

Von der Anfrage bis zur Anreise: So läuft die Vermittlung ab

Redaktion Pflegehilfe Zuhause · Stand 27.10.2026 · 5 Min. Lesezeit
Betreuungskraft bringt Kaffee, Seniorin und Angehörige sitzen im Wohnzimmer

Oft muss es schnell gehen: Ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, und plötzlich ist klar, dass Mutter oder Vater nicht mehr allein zurechtkommt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, erklären wir hier jeden Schritt.

Die vier Schritte der Vermittlung

  1. Betreuungswunsch mitteilenSie beschreiben Ihre Situation, online in wenigen Fragen oder am Telefon. Wer soll betreut werden, was wird im Alltag gebraucht, ab wann? Das ist unverbindlich.
  2. Passende Betreuungskräfte suchenWir suchen Betreuungskräfte, die zum Pflegebedarf und zu Ihrem Alltag passen. Dabei achten wir auf Erfahrung, etwa mit Demenz oder nach einem Schlaganfall, und auf die Deutschkenntnisse.
  3. Vorschläge kennenlernenSie erhalten konkrete Profile mit Erfahrung und Sprachniveau. Sie entscheiden selbst, wer zu Ihnen passt. Passt keiner der Vorschläge, suchen wir weiter.
  4. Anreise organisierenDie Betreuungskraft reist zum vereinbarten Termin an, deutschlandweit bis an Ihre Haustür. In eiligen Fällen ist eine Anreise innerhalb von 3 bis 4 Tagen möglich.

Was Sie vorher klären sollten

Vieles ergibt sich im Gespräch. Diese Punkte helfen aber, damit die Vorschläge von Anfang an passen:

Die ersten Tage

Am Anfang lernen sich alle kennen. Zeigen Sie der Betreuungskraft in Ruhe die Wohnung, die Abläufe und was Ihrem Angehörigen wichtig ist. Ein Zettel mit wichtigen Telefonnummern, Medikamentenplan und Arztadressen hilft sehr.

Die ersten ein bis zwei Wochen sind eine Eingewöhnung, für Ihren Angehörigen genauso wie für die Betreuungskraft. Kleine Reibungen sind normal und legen sich meist schnell.

Was passiert, wenn es nicht passt?

Dann organisieren wir einen Wechsel. Das kommt vor und ist kein Grund zur Sorge. Ihre feste Ansprechperson kümmert sich darum, ohne dass Sie selbst etwas regeln müssen.

Auch sonst bleiben Sie flexibel: Die Kündigungsfrist beträgt höchstens 14 Tage. Ändert sich die Situation, etwa durch einen Umzug ins Pflegeheim, sind Sie nicht lange gebunden.

Ist das rechtlich abgesichert?

Ja. Die Betreuungskräfte sind bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt und werden im Rahmen der EU-Entsendung nach Deutschland entsandt. Sie sind dort kranken- und sozialversichert, die A1-Bescheinigung liegt vor. Die Dokumente prüfen wir im Vorfeld. Bei individuellen Rechtsfragen empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Einschätzung.

Passende Betreuungskraft finden

Beschreiben Sie Ihre Situation in wenigen Fragen. Wir melden uns mit Vorschlägen, kostenlos und unverbindlich.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge nach Stand 27.10.2026.

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