Was eine Betreuungskraft aus Polen kostet und wie viel Pflegekasse und Finanzamt übernehmen.
Der Grundpreis liegt zwischen 2.799 € und 2.999 € im Monat. Wo genau, entscheiden vor allem die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft. Pflegekasse und Finanzamt tragen einen Teil davon: Mit Pflegegrad 3 zahlen Sie selbst ab ca. 1.572 € im Monat.
Extra berechnet wird nur die Fahrt, 119 € pro Anreise und pro Abreise. Unterkunft und Verpflegung stellen Sie zu Hause. Für unsere Vermittlung zahlen Sie nichts.
Stand Oktober 2026
Es gibt keinen Einheitspreis. Diese Punkte werden im persönlichen Angebot berücksichtigt:
Der Preis hängt vor allem davon ab, wie gut die Betreuungskraft Deutsch spricht. Alle Beispiele bei Pflegegrad 3.
Beispiel bei Pflegegrad 3. Pflegegeld je nach Pflegegrad, Steuerförderung nach § 35a EStG abhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation. Zzgl. Reisepauschale von 119 € je An- und Abreise.
Zwei Angaben, das Ergebnis erscheint sofort. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.
Beispielrechnung, das genaue Angebot besprechen wir mit Ihnen. Pflegegeld je nach Pflegegrad, Entlastungsbudget bis 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, Steuerförderung für haushaltsnahe Dienstleistungen bis 4.000 € im Jahr. Hinzu kommt je An- und Abreise der Betreuungskraft eine Reisepauschale von 119 €.
Betreuung zu Hause ist förderfähig. Im Beispiel bei Pflegegrad 3 sieht das so aus:
| Posten | pro Monat |
|---|---|
| Betreuung mit mittleren Deutschkenntnissen | 2.899,00 € |
| Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | − 599,00 € |
| Entlastungsbudget (bis 3.539 € im Jahr) | − 294,92 € |
| Steuerförderung (bis 4.000 € im Jahr) | − 333,00 € |
| Ihr Eigenanteil | 1.672,08 € |
Pflegegeld gibt es, wenn Angehörige oder andere Personen die Pflege zu Hause sicherstellen. Es kann auch mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden.
* Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber 131 € im Monat Entlastungsbetrag als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 einen Topf: bis zu 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2. Monatlich gerechnet stehen Ihnen damit rund 294,92 € zur Verfügung.
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen mindern Ihre Steuer um 20 %, höchstens um 4.000 € im Jahr. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Für Umbauten wie ein bodengleiches Bad oder einen Treppenlift zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss je Maßnahme. Das ist kein laufender Zuschuss zur Betreuung, kann den Alltag zu Hause aber deutlich erleichtern.
Beschreiben Sie Ihre Situation in wenigen Fragen. Wir kümmern uns um den Rest und melden uns persönlich bei Ihnen.
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